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EDL-G: VERGLEICH - DIN EN 16247-1 / DIN ​EN ISO 50001 / EMAS III
1. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf einem Blick
2. Vergleich DIN EN 16247-1 / DIN ​EN ISO 50001 / EMAS III
3. Kosten-Nutzen-Analyse
4. Steuerbegünstigung für Energiesparer (Nicht-KUMs)
5. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick
6. Fazit
INHALT
02.04.20152
ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ (EDL-G) AUF EINEM BLICK
 Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EnergieeffizienzrichtlinieWas?
 „Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie
 Bis 2020 Energieeffizienz um 20% steigern und Primärenergieverbrauch um 20% reduzieren
 Vorbereitung weiterer Energieeffizienzmaßnahmen
Warum?
 Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis 05.12.2015Wie?
 Großunternehmen mit:
 Mehr als 250 Mitarbeitern und
 Mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder
 Jahresbilanzsummer von mehr als 43 Millionen Euro
 Befreit wer:
 Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder
 Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt hat
Für wen?
 Mehr als 50.000 Nicht-KMUs verpflichtet Energieaudits durchzuführen.
 Der Beratungsbedarf bei Geschäftskunden steigt sprunghaft.
Folge?
 Stichprobenhafte Überprüfung durch zugelassene zertifizierte GutachterÜberprüft das jemand?
 Bis zu 50.000 € BußgeldWas passiert bei Nichtbeachtung?
02.04.20153
Energieaudit nach
DIN EN 16247-1
Energiemanagementsystem
nach DIN EN ISO 50001
Umweltmanagement-
system nach EMAS III
Inhalt  Analyse des
Energieverbrauchs
sowie Potenzialanalyse
 Energiemanagement-
system
 Umweltmanagement-
und Umweltauditsystem
Abgrenzung  Energetische Beratung
der ISO 50001
 Reine Ist-Analyse
 Energiemanagement-
system
 Energiepolitik und -
verbrauch stehen im
Fokus
 Erfüllt nicht automa-
tisch alle Anforderungen
der DIN ISO 50001
 Ist Energienutzung als
Umweltaspekt Bestand-
teil des Umweltmanage-
mentsystems, sind
wenige inhaltliche An-
passungen und Konkreti-
sierungen erforderlich
Zielsetzung  Erkennen von
Einsparpotenzialen
 Festlegen von
Maßnahmen, den
Energieverbrauch zu
reduzieren
 Erkennen von
Einsparpotenzialen
 Durchführen von
Maßnahmen, den
Energieverbrauch zu
reduzieren
 Kontinuierliche
Verbesserung der
energiebezogenen
Leistung
 Erkennen von
Einsparpotenzialen
 Verpflichtung zur
ständigen Verbesserung
der Umwelt-leistung
Ausführende
Person /
Unternehmen
 Unabhängiger/vertriebs-
neutraler externer oder
interner Energieauditor
 Versch. Lösungen auf dem
Markt
 Staatlich unabhängig
zugelassener EMAS-
Umweltgutachter
VERGLEICH: DIN EN 16247-1 / DIN ​EN ISO 50001 / EMAS III
EMAS III
* Vertriebsneutraler Energieauditor,
welcher keine wirtschaftlichen Interessen
verfolgt
DIN 50001
DIN 16247-1*
02.04.20154
DIN EN 16247-1
EMAS III
KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE
NUTZEN
 Reduzierung des Energieverbrauchs
 Steigerung der Energieeffizienz
 Transparente Kostenzuordnung
KOSTEN
 Zw. 2.000 – 5.000€/Jahr (externe Beraterkosten)
 Tatsächliche Kosten sind erst nach Vorliegen der
Durchführungsverordnung bestimmbar
DIN EN ISO
50001
NUTZEN
 Verbesserung der Energieeffizienz
 Preiswerterer Einkauf von Energie
 Wettbewerbsvorteile
 Senkung des Unternehmensrisiko
durch Nutzung erneuerbarer
Energiequellen; damit unabhängiger
vom Netzbeteiber
 Senkung des finanziellen Risikos durch
niedrigere Grundkosten an Energie
 Glaubwürdigkeit, Transparenz in der
Öffentlichkeit
 Internationale Anerkennung, da ISO
höher bewertet wird als nationale oder
europäische Norm
 Verbesserung der Energiebilanz wirkt
sich sofort positiv auf die Kosten aus
KOSTEN
 Anfangsinvestitionen zur Einführung eines EnMS
variieren von Anbieter zu Anbieter
 Einführungskosten: zw. 3.000 – 15.000€
 Externe Beratung: zw. 3.000 – 16.000€
 Pflegeaufwand: zw. 8.000 – 43.000€
 Zertifizierung: zw. zw. 2.000 – 12.000€
NUTZEN
 Nachhaltige Verbesserung des
betrieblichen Umweltschutzes
 Verbesserung des Beschaffungsprozesses
 Energiekosteneinsparungen
 Wettbewerbsvorteile
 Mehr Rechtssicherheit
 Glaubwürdigkeit, Transparenz in der Öffentlichkeit
 Minimierung von Haftungsrisiken
KOSTEN
 Variiert nach Organisationsgröße und Branche sowie interne und externe Kosten
 Erstmalige Validierung: bis ca. 10.000€
 Externe Beratung: bis ca. 10.000€
 Interne Kosten: zw. 2.000 – 50.000€
 Laufende Kosten zur Aufrechterhaltung: bis ca. 15.000€
02.04.20155
STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR ENERGIESPARER (NICHT-KMUs)
1,38€/
MWh
Spitzenausgleich
(SpaEfV) (§55
Energiesteuer- und §10
Stromsteuergesetz)
 Reduzierung bis zu 90 %  1,38 EUR/MWh netto
0,617€/
KWh
 EnMS oder EMAS III oder
Audit nach DIN 16247-1
 Bis 2018 Reduktion der
Energieintensität um
1,3 % pro Jahr
 Zuständiges Hauptzollamt
 Formular: 1449 (2015)
Stromsteuer nach
§9b StromStG
 5,13 Euro/MWh
 Für Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes oder
der Land- und Forstwirtschaft
 Entnahme des Stroms zu
betrieblichen Zwecken
 Eigenverbrauch der erzeugten
Nutzenergie
 Entlastungsbetrag im
Kalenderjahr > 250€
 Zuständiges Hauptzollamt
 Formular: 1453
Energiesteuer nach
§54 EnergieStG
 Für Unternehmen des Produzierenden
Gewerbes oder der Land- und
Forstwirtschaft
 Zu betrieblichen Zwecken verheizt
oder in begünstigten Anlagen nach §3
EnergieStG verwendet
 Entlastungsbetrag im
Kalenderjahr > 250€
 Zuständiges Hauptzollamt
 Formular: 1118
Ausgleichsregelung
EEG-Umlage
 6,17 Cent/KWh
 EnMS oder EMAS III
 >1 GWh Strom
 Anteil der Stromkosten an der
Bruttowertschöpfung muss
im Antragsjahr (2015)
17 % betragen
 BAFA
Steuer-
entlastung
Voraus-
setzung
Antrag-
stelle
90%
5,13€/
MWh
02.04.20156
DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
Antragstelle Maßnahme Förderung Fördermittelart & Förderhöhe
Kreditanstalt für
Wiederaufbau
(KfW)
Energieberatung Mittelstand KMUs
Initialberatung: 80%,
max. 1.280€
Detailberatung: 60%, max. 4.800€
Investitionen zur Energieeinsparung
Haus-, Energie- und Anlagentechnik,
Prozesskälte u. Prozesswärme, Mess-,
Regel- u. Steuertechnik, Sanierung u.
Neubau v. Gebäuden
Finanzierung 100 % der
Investitionskosten, max. 25Mill.€
pro Vorhaben
Energieeffizienz und Umweltschutz
im Unternehmen
Innovative, großtechnische
Pilotvorhaben
Kredite mit Zinszuschüssen des
BMU: bis zu 70%,
Investitionszuschüsse: 30%
Bundesamt für
Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG)
Fotovoltaikanlagen, Wasserkraft-
anlagen, Anlagen zur Nutzung von
Deponie-, Gruben- und Klärgas,
Biomasse, Geothermienutzung,
Windkraft
Einspeisevergütungen nach EEG
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)
Einmaliger Investitionszuschuss
Vergütung für Strom
Klima- und Kälteanlagen
StatusCheck-Förderung
Basisförderung von Altanlagen
Basisförderungen v. Neuanlagen
Förderung v. Soptionskälteanlagen
Bonusförderung
02.04.20157
Antragstelle Maßnahme Förderung Fördermittelart & Förderhöhe
Bundesamt für
Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle
(BAFA)
Hocheffiziente Querschnitts-
technologien
KMUs
Einzelmaßnahmen mit
Investitionsvolumen v. 5.000 –
30.000€
Ersatz v. mind. 2 Querschnitts-
technologien à Investitionsvolumen
mind. 30.000€ u. Endenergieein-
sparung v. mind. 25% muss erreicht
werden
Bundesministerium
für Wirtschaft und
Technologie
Erstzertifizierung EnMS 80% max. 8.000€
Erstzertifizierung
Energiecontrollings
80% max. 1.500€
Messtechnik für EnMS 20% max. 8.000€
Software für EnMS 20 max. 4.000€
Alle Fördermaßnahmen der BMWi Foerderdatenbank des Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie
DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
02.04.20158
FAZIT
Energieaudit DIN EN 16247-1
Die Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 hilft KMUs und Nicht-KMUs ihre Energieeffizienz zu verbessern und
den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem
Spitzenausgleich. Da nicht alle Mitarbeiter oder nur teilweise in die Durchführung des Audits eingebunden werden, wird die
Energiepolitik im Unternehmen: Die Steigerung der Energieeffizient und Senkung des –verbrauchs nicht in allen Abteilungen
transparent.
Ein Energieaudit ist eine rein energetische Bewertung der DIN 50001. Bedeutet: Einsparpotenziale werden identifiziert,
Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs festgelegt, jedoch noch nicht durchgeführt. Das Energieaudit nach
DIN 16247-1 sorgt für die Grundlagen, um anschließend ein Energiemanagementsystem nach DIN 50001 einzuführen.
Da Energieaudits jährlich durchgeführt und aller 4 Jahre erneuert werden müssen, können sich die Kosten für den jährlichen
Beratungsaufwand auf denselben Umfang belaufen, wie die Kosten für die Einführung und Pflege eines Energiemanage-
mentsystems nach DIN 50001.
Weitere Informationen: DEKRA - Durchfuehrung eines Energieaudits
02.04.20159
FAZIT
Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001
Die Nutzung eines Energiemanagementsystems ermöglicht dauerhafte Energieeinsparungen von bis zu 30%. Die
Energiepolitik steht dabei im Fokus. Da der ganze Betriebsablauf mit einbezogen und somit mehr Engagement der
Mitarbeiter gefordert wird, trägt das Energiemanagementsystem zur Stärkung der Corporate Identity (CI) bei.
Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem Spitzenausgleich.
Zunächst müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden. Der Kostenaufwand ist zu Beginn deutlich höher als die Durch-
führung von Energieaudits, gleicht sich aber aufgrund der jährlich durchgeführten Audits langfristig aus.
Weitere Informationen: BI Business Intelligence GmbH - Geschaeftskundenportal
02.04.201510
FAZIT
Umweltmanagementsystem nach EMAS III
Beim Umweltmanagementsystem nach EMAS III werden umweltbezogene Daten, Maßnahmen und Erfolge in regelmäßigen
Umwelterklärungen detailliert für die Öffentlichkeit erstellt.
Neben der Reduktion des Energieverbrauchs und der Verbesserung der Umweltpolitik profitieren Unternehmen vom Spitzen-
ausgleich oder der EEG-Umlage.
Durch die Einbeziehung der Mitarbeiter werden das umweltbewusste Verhalten der Mitarbeiter sowie die Corporate Identity
(CI) gestärkt. Die Kosten für die Einführung und Aufrechterhaltung variieren stark nach Organisationsgröße und Branche
sowie den internen und externen Kosten.
Weitere Informationen: TUEV Rheinland - Umweltmanagement EMAS
02.04.201511
Download Anträge: Steuerbegünstigungen für Energiesparer
Spitzenausgleich (SpaEfV) – Formular 1449 (2015): http://bit.ly/1OmN54g
Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - Formular 1453: http://bit.ly/19IPJ4O
Steuerentlastung fuer Unternehmen nach § 54 EnergieStG - Formular 1118: http://bit.ly/1HkE7iI
Antrag EEG Umlage - ELAN-K2 Antragstellung: http://bit.ly/1C2Ks1f
ANTRÄGE UND FÖRDERPROGRAMME
Übersicht Förderprogramme
Foerderdatenbank des Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie: http://bit.ly/1hPZpHu
KfW: Foerderprodukte für Energie & Umwelt: http://bit.ly/1Fkes9Z
EMAS: Finanzielle EMAS-Foerderung in Deutschland: http://bit.ly/1DNwMKR
Foerderung von Energiemanagementsystemen: http://bit.ly/19KlFpt
02.04.201512
Der Spitzenausgleich: Steuerentlastungen in den Bereichen Strom- und Energiesteuer: http://bit.ly/1GGQEgp
Energiesteuer- und Stromsteuergesetz - Der Spitzenausgleich (SpaEfV): http://bit.ly/1xq1bNe
Durchfuehrung eines Energieaudits : http://bit.ly/1HsyS3W
Geschaeftskundenportal Trilith Synergy: http://bit.ly/19KPqGx
Erfuellung der Anforderungen der DIN ISO 50001 Energiemanagementsysteme durch EMAS: http://bit.ly/1xd11bz
Stromsteuergesetz (StromStG): http://bit.ly/19IU5Jl
EMAS in Deutschland Evaluierung 2012: http://bit.ly/19KlY3C
Allgemeine Fragen zu EMAS: http://bit.ly/1P1srHd
EMAS-Foerderung: http://bit.ly/1NDaJGx
Foerdermoeglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen: http://bit.ly/1N5j45N
Lichtung des Foerdermitteldschungels – Wo erhalte ich Unterstützung http://bit.ly/1DNO0YD
für meine Investitionen?
Umweltmanagement EMAS: http://bit.ly/1Dl0khN
WEITERFÜHRENDE LITERATUR UND QUELLEN

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  • 1. EDL-G: VERGLEICH - DIN EN 16247-1 / DIN ​EN ISO 50001 / EMAS III 1. Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) auf einem Blick 2. Vergleich DIN EN 16247-1 / DIN ​EN ISO 50001 / EMAS III 3. Kosten-Nutzen-Analyse 4. Steuerbegünstigung für Energiesparer (Nicht-KUMs) 5. Die wichtigsten Fördermöglichkeiten im Überblick 6. Fazit INHALT
  • 2. 02.04.20152 ENERGIEDIENSTLEISTUNGSGESETZ (EDL-G) AUF EINEM BLICK  Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EnergieeffizienzrichtlinieWas?  „Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie  Bis 2020 Energieeffizienz um 20% steigern und Primärenergieverbrauch um 20% reduzieren  Vorbereitung weiterer Energieeffizienzmaßnahmen Warum?  Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1 bis 05.12.2015Wie?  Großunternehmen mit:  Mehr als 250 Mitarbeitern und  Mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz oder  Jahresbilanzsummer von mehr als 43 Millionen Euro  Befreit wer:  Energiemanagementsystem nach der DIN EN ISO 50001 oder  Umweltmanagementsystem nach EMAS III eingeführt hat Für wen?  Mehr als 50.000 Nicht-KMUs verpflichtet Energieaudits durchzuführen.  Der Beratungsbedarf bei Geschäftskunden steigt sprunghaft. Folge?  Stichprobenhafte Überprüfung durch zugelassene zertifizierte GutachterÜberprüft das jemand?  Bis zu 50.000 € BußgeldWas passiert bei Nichtbeachtung?
  • 3. 02.04.20153 Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 Umweltmanagement- system nach EMAS III Inhalt  Analyse des Energieverbrauchs sowie Potenzialanalyse  Energiemanagement- system  Umweltmanagement- und Umweltauditsystem Abgrenzung  Energetische Beratung der ISO 50001  Reine Ist-Analyse  Energiemanagement- system  Energiepolitik und - verbrauch stehen im Fokus  Erfüllt nicht automa- tisch alle Anforderungen der DIN ISO 50001  Ist Energienutzung als Umweltaspekt Bestand- teil des Umweltmanage- mentsystems, sind wenige inhaltliche An- passungen und Konkreti- sierungen erforderlich Zielsetzung  Erkennen von Einsparpotenzialen  Festlegen von Maßnahmen, den Energieverbrauch zu reduzieren  Erkennen von Einsparpotenzialen  Durchführen von Maßnahmen, den Energieverbrauch zu reduzieren  Kontinuierliche Verbesserung der energiebezogenen Leistung  Erkennen von Einsparpotenzialen  Verpflichtung zur ständigen Verbesserung der Umwelt-leistung Ausführende Person / Unternehmen  Unabhängiger/vertriebs- neutraler externer oder interner Energieauditor  Versch. Lösungen auf dem Markt  Staatlich unabhängig zugelassener EMAS- Umweltgutachter VERGLEICH: DIN EN 16247-1 / DIN ​EN ISO 50001 / EMAS III EMAS III * Vertriebsneutraler Energieauditor, welcher keine wirtschaftlichen Interessen verfolgt DIN 50001 DIN 16247-1*
  • 4. 02.04.20154 DIN EN 16247-1 EMAS III KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE NUTZEN  Reduzierung des Energieverbrauchs  Steigerung der Energieeffizienz  Transparente Kostenzuordnung KOSTEN  Zw. 2.000 – 5.000€/Jahr (externe Beraterkosten)  Tatsächliche Kosten sind erst nach Vorliegen der Durchführungsverordnung bestimmbar DIN EN ISO 50001 NUTZEN  Verbesserung der Energieeffizienz  Preiswerterer Einkauf von Energie  Wettbewerbsvorteile  Senkung des Unternehmensrisiko durch Nutzung erneuerbarer Energiequellen; damit unabhängiger vom Netzbeteiber  Senkung des finanziellen Risikos durch niedrigere Grundkosten an Energie  Glaubwürdigkeit, Transparenz in der Öffentlichkeit  Internationale Anerkennung, da ISO höher bewertet wird als nationale oder europäische Norm  Verbesserung der Energiebilanz wirkt sich sofort positiv auf die Kosten aus KOSTEN  Anfangsinvestitionen zur Einführung eines EnMS variieren von Anbieter zu Anbieter  Einführungskosten: zw. 3.000 – 15.000€  Externe Beratung: zw. 3.000 – 16.000€  Pflegeaufwand: zw. 8.000 – 43.000€  Zertifizierung: zw. zw. 2.000 – 12.000€ NUTZEN  Nachhaltige Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes  Verbesserung des Beschaffungsprozesses  Energiekosteneinsparungen  Wettbewerbsvorteile  Mehr Rechtssicherheit  Glaubwürdigkeit, Transparenz in der Öffentlichkeit  Minimierung von Haftungsrisiken KOSTEN  Variiert nach Organisationsgröße und Branche sowie interne und externe Kosten  Erstmalige Validierung: bis ca. 10.000€  Externe Beratung: bis ca. 10.000€  Interne Kosten: zw. 2.000 – 50.000€  Laufende Kosten zur Aufrechterhaltung: bis ca. 15.000€
  • 5. 02.04.20155 STEUERBEGÜNSTIGUNGEN FÜR ENERGIESPARER (NICHT-KMUs) 1,38€/ MWh Spitzenausgleich (SpaEfV) (§55 Energiesteuer- und §10 Stromsteuergesetz)  Reduzierung bis zu 90 %  1,38 EUR/MWh netto 0,617€/ KWh  EnMS oder EMAS III oder Audit nach DIN 16247-1  Bis 2018 Reduktion der Energieintensität um 1,3 % pro Jahr  Zuständiges Hauptzollamt  Formular: 1449 (2015) Stromsteuer nach §9b StromStG  5,13 Euro/MWh  Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft  Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken  Eigenverbrauch der erzeugten Nutzenergie  Entlastungsbetrag im Kalenderjahr > 250€  Zuständiges Hauptzollamt  Formular: 1453 Energiesteuer nach §54 EnergieStG  Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft  Zu betrieblichen Zwecken verheizt oder in begünstigten Anlagen nach §3 EnergieStG verwendet  Entlastungsbetrag im Kalenderjahr > 250€  Zuständiges Hauptzollamt  Formular: 1118 Ausgleichsregelung EEG-Umlage  6,17 Cent/KWh  EnMS oder EMAS III  >1 GWh Strom  Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung muss im Antragsjahr (2015) 17 % betragen  BAFA Steuer- entlastung Voraus- setzung Antrag- stelle 90% 5,13€/ MWh
  • 6. 02.04.20156 DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK Antragstelle Maßnahme Förderung Fördermittelart & Förderhöhe Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Energieberatung Mittelstand KMUs Initialberatung: 80%, max. 1.280€ Detailberatung: 60%, max. 4.800€ Investitionen zur Energieeinsparung Haus-, Energie- und Anlagentechnik, Prozesskälte u. Prozesswärme, Mess-, Regel- u. Steuertechnik, Sanierung u. Neubau v. Gebäuden Finanzierung 100 % der Investitionskosten, max. 25Mill.€ pro Vorhaben Energieeffizienz und Umweltschutz im Unternehmen Innovative, großtechnische Pilotvorhaben Kredite mit Zinszuschüssen des BMU: bis zu 70%, Investitionszuschüsse: 30% Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) Fotovoltaikanlagen, Wasserkraft- anlagen, Anlagen zur Nutzung von Deponie-, Gruben- und Klärgas, Biomasse, Geothermienutzung, Windkraft Einspeisevergütungen nach EEG Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) Einmaliger Investitionszuschuss Vergütung für Strom Klima- und Kälteanlagen StatusCheck-Förderung Basisförderung von Altanlagen Basisförderungen v. Neuanlagen Förderung v. Soptionskälteanlagen Bonusförderung
  • 7. 02.04.20157 Antragstelle Maßnahme Förderung Fördermittelart & Förderhöhe Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Hocheffiziente Querschnitts- technologien KMUs Einzelmaßnahmen mit Investitionsvolumen v. 5.000 – 30.000€ Ersatz v. mind. 2 Querschnitts- technologien à Investitionsvolumen mind. 30.000€ u. Endenergieein- sparung v. mind. 25% muss erreicht werden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Erstzertifizierung EnMS 80% max. 8.000€ Erstzertifizierung Energiecontrollings 80% max. 1.500€ Messtechnik für EnMS 20% max. 8.000€ Software für EnMS 20 max. 4.000€ Alle Fördermaßnahmen der BMWi Foerderdatenbank des Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie DIE WICHTIGSTEN FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM ÜBERBLICK
  • 8. 02.04.20158 FAZIT Energieaudit DIN EN 16247-1 Die Durchführung von Energieaudits nach DIN 16247-1 hilft KMUs und Nicht-KMUs ihre Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu reduzieren. Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem Spitzenausgleich. Da nicht alle Mitarbeiter oder nur teilweise in die Durchführung des Audits eingebunden werden, wird die Energiepolitik im Unternehmen: Die Steigerung der Energieeffizient und Senkung des –verbrauchs nicht in allen Abteilungen transparent. Ein Energieaudit ist eine rein energetische Bewertung der DIN 50001. Bedeutet: Einsparpotenziale werden identifiziert, Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs festgelegt, jedoch noch nicht durchgeführt. Das Energieaudit nach DIN 16247-1 sorgt für die Grundlagen, um anschließend ein Energiemanagementsystem nach DIN 50001 einzuführen. Da Energieaudits jährlich durchgeführt und aller 4 Jahre erneuert werden müssen, können sich die Kosten für den jährlichen Beratungsaufwand auf denselben Umfang belaufen, wie die Kosten für die Einführung und Pflege eines Energiemanage- mentsystems nach DIN 50001. Weitere Informationen: DEKRA - Durchfuehrung eines Energieaudits
  • 9. 02.04.20159 FAZIT Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 Die Nutzung eines Energiemanagementsystems ermöglicht dauerhafte Energieeinsparungen von bis zu 30%. Die Energiepolitik steht dabei im Fokus. Da der ganze Betriebsablauf mit einbezogen und somit mehr Engagement der Mitarbeiter gefordert wird, trägt das Energiemanagementsystem zur Stärkung der Corporate Identity (CI) bei. Zusätzlich profieren Unternehmen weiterhin von Steuerentlastungen, wie dem Spitzenausgleich. Zunächst müssen mehr Ressourcen bereitgestellt werden. Der Kostenaufwand ist zu Beginn deutlich höher als die Durch- führung von Energieaudits, gleicht sich aber aufgrund der jährlich durchgeführten Audits langfristig aus. Weitere Informationen: BI Business Intelligence GmbH - Geschaeftskundenportal
  • 10. 02.04.201510 FAZIT Umweltmanagementsystem nach EMAS III Beim Umweltmanagementsystem nach EMAS III werden umweltbezogene Daten, Maßnahmen und Erfolge in regelmäßigen Umwelterklärungen detailliert für die Öffentlichkeit erstellt. Neben der Reduktion des Energieverbrauchs und der Verbesserung der Umweltpolitik profitieren Unternehmen vom Spitzen- ausgleich oder der EEG-Umlage. Durch die Einbeziehung der Mitarbeiter werden das umweltbewusste Verhalten der Mitarbeiter sowie die Corporate Identity (CI) gestärkt. Die Kosten für die Einführung und Aufrechterhaltung variieren stark nach Organisationsgröße und Branche sowie den internen und externen Kosten. Weitere Informationen: TUEV Rheinland - Umweltmanagement EMAS
  • 11. 02.04.201511 Download Anträge: Steuerbegünstigungen für Energiesparer Spitzenausgleich (SpaEfV) – Formular 1449 (2015): http://bit.ly/1OmN54g Steuerentlastung für Unternehmen nach § 9b StromStG - Formular 1453: http://bit.ly/19IPJ4O Steuerentlastung fuer Unternehmen nach § 54 EnergieStG - Formular 1118: http://bit.ly/1HkE7iI Antrag EEG Umlage - ELAN-K2 Antragstellung: http://bit.ly/1C2Ks1f ANTRÄGE UND FÖRDERPROGRAMME Übersicht Förderprogramme Foerderdatenbank des Bundesministerium fuer Wirtschaft und Energie: http://bit.ly/1hPZpHu KfW: Foerderprodukte für Energie & Umwelt: http://bit.ly/1Fkes9Z EMAS: Finanzielle EMAS-Foerderung in Deutschland: http://bit.ly/1DNwMKR Foerderung von Energiemanagementsystemen: http://bit.ly/19KlFpt
  • 12. 02.04.201512 Der Spitzenausgleich: Steuerentlastungen in den Bereichen Strom- und Energiesteuer: http://bit.ly/1GGQEgp Energiesteuer- und Stromsteuergesetz - Der Spitzenausgleich (SpaEfV): http://bit.ly/1xq1bNe Durchfuehrung eines Energieaudits : http://bit.ly/1HsyS3W Geschaeftskundenportal Trilith Synergy: http://bit.ly/19KPqGx Erfuellung der Anforderungen der DIN ISO 50001 Energiemanagementsysteme durch EMAS: http://bit.ly/1xd11bz Stromsteuergesetz (StromStG): http://bit.ly/19IU5Jl EMAS in Deutschland Evaluierung 2012: http://bit.ly/19KlY3C Allgemeine Fragen zu EMAS: http://bit.ly/1P1srHd EMAS-Foerderung: http://bit.ly/1NDaJGx Foerdermoeglichkeiten und Privilegierungen für EMAS-Organisationen: http://bit.ly/1N5j45N Lichtung des Foerdermitteldschungels – Wo erhalte ich Unterstützung http://bit.ly/1DNO0YD für meine Investitionen? Umweltmanagement EMAS: http://bit.ly/1Dl0khN WEITERFÜHRENDE LITERATUR UND QUELLEN